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Flugzeug ummelden: Ablauf, Unterlagen und Gebühren
Nach dem Kauf müssen Sie den Eigentumsübergang bei der zuständigen Stelle eintragen lassen: beim Luftfahrt-Bundesamt für EASA-Flugzeuge, beim DAeC Luftsportgeräte-Büro oder beim DULV für Ultraleichtflugzeuge. Entscheidend ist der Nachweis der Eigentumskette. Ein Kaufvertrag allein genügt dafür nach Angabe des Ratgebers nicht.
Zwei Wege je nach Klasse
| EASA-Flugzeug (Echo-Klasse) | Ultraleichtflugzeug | |
|---|---|---|
| Register | Luftfahrzeugrolle beim LBA | Luftsportgeräteverzeichnis (DAeC oder DULV) |
| Eigentumsnachweis | Eigentumsübertragungserklärung oder Bill of Sale | Kaufvertrag oder Unterschrift des Verkäufers |
| Lufttüchtigkeit | gültige ARC, Instandhaltungsprogramm | gültige Jahresnachprüfung |
| Dokument danach | Eintragungsschein | Zulassungs-/Eintragungsschein |
Warum die Klasse so entscheidend ist, erklärt der Beitrag Echo-Klasse im Überblick. Die Unterlagen und Fristen fasst der Ratgeber Flugzeug ummelden von flugzeugkaufen.com zusammen.
Ablauf bei Flugzeugen in der Luftfahrzeugrolle
- Eigentumsübergang nachweisen. Das LBA akzeptiert eine unterschriebene Eigentumsübertragungserklärung (Formular LBA-Nr. 07 oder LBA-Nr. 10) oder einen Bill of Sale. Bei Erbfällen ist ein Erbschein nötig. Jede frühere Übertragung der Eigentumskette muss belegt sein.
- Antrag stellen nach § 8 LuftVZO, mit Angaben zu Eigentümer, Staatsangehörigkeit, Verwendung, Standort, eventuell abweichendem Halter, Nachweis der Lufttüchtigkeit und Versicherungsbestätigung des Halters.
- Eintragungsschein erhalten. Er ist im Betrieb mitzuführen (§ 14 LuftVZO). Ein Wunschkennzeichen kann nach § 19 Abs. 2 LuftVZO reserviert werden.
- Lufttüchtigkeit aufrechterhalten. EASA-Flugzeuge unter Teil-ML brauchen eine gültige ARC; das Instandhaltungsprogramm ist an den neuen Eigentümer anzupassen.
Beachten Sie das Formular: Der Ratgeber weist darauf hin, dass LBA-Nr. 10 sowohl für die Eigentumsübertragung als auch für Adressänderungen auftaucht. Prüfen Sie das aktuelle Formular auf der LBA-Seite, bevor Sie einreichen.
Ablauf bei Ultraleichtflugzeugen
Der Halterwechsel wird bei der Stelle beantragt, bei der das UL registriert ist.
- DAeC: Vorlage des Zulassungsscheins des Vorbesitzers, Versicherungsbestätigung oder Kopie des Kaufvertrags. Eine gültige Jahresnachprüfung wird vorausgesetzt.
- DULV: Änderungsantrag, Original-Eintragungsschein, Eigentumsnachweis, Jahresnachprüfung (nicht älter als ein Jahr), Versicherung des neuen Halters und Frequenzzuteilung, die nachgereicht werden kann. Bei Gruppenbesitz müssen alle Mitglieder unterschreiben.
Kernaussage: Besorgen Sie sich vor der Zahlung die Originale: Eintragungsschein, Eigentumsnachweise und Bordbuch. Wer sie erst nach dem Kauf hinterherträgt, verzögert die Ummeldung.
Gebührenbeispiele (Stand 2. Oktober 2026)
Die Beträge stammen aus dem Ratgeber, der die Kostenverordnung der Luftfahrt (LuftKostV) und die Angaben der Verbände zitiert. Die Behörde entscheidet, welche Position im Einzelfall gilt.
| Stelle | Position | Gebühr |
|---|---|---|
| LBA | Eintragung und Zulassung bis 2.000 kg | 80 € |
| LBA | Eintragung und Zulassung über 2.000 bis 20.000 kg | 350 € |
| LBA | Änderung des Eintrags in der Luftfahrzeugrolle | 70 € |
| LBA | Änderung im Luftsportgeräteverzeichnis | 25 € |
| LBA | Zusätzliche Ausfertigung von Zeugnis, Lärmzeugnis oder Eintragungsschein | 30 € |
| LBA | Registerauszug oder Nichteintragungsbescheinigung | 40 € |
| LBA | Kennzeichen reservieren | 30 € |
| DAeC | Halterwechsel UL | 65 € zzgl. USt. |
| DULV | Halterwechsel | 53,50 € (Mitglieder) / 59,50 € (Nichtmitglieder) |
| DULV | Kennzeichen reservieren | 42,80 € / 47,60 € |
Die Bearbeitung beim DULV dauert nach Angabe zwei bis fünf Werktage. Gebühren ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei den Stellen. Rechnen Sie sie zu den Einmalkosten, die im Beitrag Was kostet ein Motorflugzeug aufgeführt sind.
Pfandrechte und Register prüfen
Vor dem Kauf sollten Sie einen Registerauszug und die Pfandrechtsauskunft einholen. Das Pfandrechtsregister führt das Amtsgericht Braunschweig. Besteht ein Pfandrecht, muss es mit dem Kauf gelöscht oder übernommen werden; die Bank, die Ihre Finanzierung begleitet, wird danach fragen. Mehr in Motorflugzeug finanzieren.
Versicherung und Funk
Die Haftpflichtbestätigung des neuen Halters gehört zum Antrag. Sie muss deshalb vor der Ummeldung stehen; siehe Motorflugzeug-Versicherung. Für Funk ist eine Frequenzzuteilung nötig, die bei Ultraleichtflugzeugen von der Bundesnetzagentur kommt und beim DULV nachgereicht werden kann.
Typische Stolpersteine bei der Ummeldung
Fehlende Zwischenstufen. Die Eigentumskette muss lückenlos sein. Hat der Verkäufer das Flugzeug selbst von einem Dritten gekauft und die Übertragung nie eingetragen, fehlt ein Glied. Verlangen Sie die Nachweise vor der Zahlung, nicht danach.
Falsches Formular. Der Ratgeber weist auf eine Doppelung bei LBA-Nr. 10 hin. Laden Sie das aktuelle Formular direkt beim LBA herunter, statt eine alte Kopie des Verkäufers zu verwenden.
Versicherung zu spät. Ohne Versicherungsbestätigung des neuen Halters ist der Antrag unvollständig. Beantragen Sie die Police parallel zur Finanzierung.
Ablaufende Lufttüchtigkeit. Läuft die ARC oder die Jahresnachprüfung kurz nach dem Kauf ab, entstehen Prüfkosten und Wartezeiten. Berücksichtigen Sie das beim Preis. Wie die Fixkosten zusammenwirken, steht im Ratgeber Flugzeug-Unterhaltskosten.
Nicht gemeldeter Halterwechsel. Wenn Sie ein Flugzeug als Gemeinschaft oder als Halter für einen Dritten betreiben, ist der Halterwechsel ab sechs Monaten zu melden.
Reihenfolge der Schritte im Überblick
- Eigentumsnachweise und Originale beim Verkäufer prüfen, Registerauszug und Pfandrechte einholen.
- Versicherung für den neuen Halter abschließen.
- Zahlung nach Vertrag vornehmen (idealerweise Zug um Zug).
- Übertragungserklärung unterschreiben lassen.
- Antrag beim LBA oder bei DAeC beziehungsweise DULV einreichen.
- Eintragungsschein und gegebenenfalls Kennzeichen entgegennehmen.
- Instandhaltungsprogramm und ARC auf den neuen Halter abstimmen.
Wer sich die Reihenfolge schon vor dem Kauf klarmacht, vermeidet Verzögerungen. Besonders bei Ultraleichtflugzeugen mit Gruppeneigentum ist Zeit einzuplanen, weil alle Mitglieder unterschreiben müssen. Eine Haltergemeinschaft sollte die Zuständigkeit für solche Formalitäten im Vertrag festlegen, wie im Beitrag Flugzeug-Haltergemeinschaft beschrieben.
Wer die Ummeldung übernimmt
In der Regel kümmert sich der neue Eigentümer um den Antrag, weil er die Versicherungsbestätigung beibringen muss. Der Verkäufer liefert die Originale und unterschreibt die Übertragungserklärung. Vereinbaren Sie im Kaufvertrag, wer welche Unterlagen bis wann liefert, und halten Sie fest, dass die Zahlung erst bei Vorlage der Originale vollständig fällig wird. Bei Gruppeneigentum sollten Sie einplanen, dass mehrere Unterschriften nötig sind. Wer das Flugzeug im Ausland gekauft hat, klärt zusätzlich, ob und wie die bisherige Registrierung gelöscht wird, denn eine Doppelregistrierung ist nicht möglich. Fragen Sie dazu bei der zuständigen Behörde nach, bevor Sie überführen.
Checkliste für die Ummeldung
- Eigentumsübertragungserklärung oder Bill of Sale, unterschrieben
- Vollständige Kette früherer Eigentumsübertragungen
- Originale: Eintragungsschein beziehungsweise Zulassungsschein
- Versicherungsbestätigung des neuen Halters
- Gültige ARC beziehungsweise Jahresnachprüfung
- Frequenzzuteilung (bei UL gegebenenfalls später)
- Gebühren und Wunschkennzeichen, falls gewünscht
- Meldung an das LBA bei Halterwechsel von mindestens sechs Monaten
Nach der Eintragung ist der Kaufprozess abgeschlossen. Wer noch vor dem Kauf steht, findet den Ablauf in Motorflugzeug gebraucht kaufen und Inserate in der Kategorie Motorflugzeuge. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; Formulare und Gebühren ändern sich.
Häufige Fragen
Reicht der Kaufvertrag für die Ummeldung?
Nein. Das LBA akzeptiert eine unterschriebene Eigentumsübertragungserklärung oder einen Bill of Sale. Ein Kaufvertrag allein genügt laut Ratgeber nicht.
Wer ist für die Ummeldung zuständig?
Für EASA-Flugzeuge das Luftfahrt-Bundesamt (Luftfahrzeugrolle), für Ultraleichtflugzeuge das DAeC Luftsportgeräte-Büro oder der DULV.
Was kostet die Ummeldung?
Beispiele laut Ratgeber: LBA Änderung des Eintrags in der Luftfahrzeugrolle 70 Euro, DAeC 65 Euro zuzüglich USt., DULV Halterwechsel 53,50 Euro (Mitglieder) beziehungsweise 59,50 Euro. Die Behörde entscheidet, welche Gebühr greift.
Muss ich einen Halterwechsel melden?
Ja. Eigentümerwechsel und Halterwechsel von mindestens sechs Monaten sind dem LBA unverzüglich zu melden (§ 11 Abs. 2 LuftVZO).
Quellen
- Luftfahrt-Bundesamt – FAQ Registrierung – https://www.lba.de
- Gesetze im Internet – LuftVZO (§§ 8, 11, 14, 19) – https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/
- DAeC Luftsportgeräte-Büro – https://www.daec.de
- DULV – https://www.dulv.de